Alte Schnurlostelefone können teuer werden
Wer noch aus den 90er Jahren stammende Schnurlostelefone nutzt, für den kann es ab nächstem Jahr richtig teuer werden. Da die Bundesnetzagentur die von solchen Telefonen genutzten Frequenzen ab 2009 für Handys freigibt, wird die Erlaubnis der Nutzung dieser Frequenzen für Schnurlostelefone zum Ende des Jahres auslaufen. Wer sein altes Telefon im nächsten Jahr dennoch weiter nutzt und dadurch eine Störung verursacht, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.600 Euro belangt werden, also ein wirklich teurer Spaß. Genutzt werden diese Telefone vielfach von Verbrauchern, die sich Sorgen um eine erhöhte Funkstrahlung machen, denn diese analogen Funktelefone sind besonders strahlungsarm und senden nur während eines Gesprächs.
Von diesem Verbot sind alle Telefone betroffen, die die Standards CT1+ und CT2 nutzen. Ob dies auf das eigene Telefon zutrifft ist mitunter jedoch schwer zu erfahren, da dies in der Regel nirgends am Telefon vermerkt ist und die Bedienungsanleitung, aus der man es erfahren könnte, nach so langer Zeit nur noch selten vorhanden ist. Laut der Bundesnetzagentur gibt es jedoch einige Kriterien an denen man erkennen könnte, ob das eigene Telefon unter dieses Verbot fällt. So spricht ein hohes Gewicht des Handapparats dafür dass es sich um ein ab 2009 verbotenes Telefon handelt. Diese von der Telekom ausgegebenen Geräte mit den Bezeichnungen Sinus 1 bis Sinus 5 fallen durch ein aufgedrucktes Posthorn auf und die Zulassungsnummer endet auf einem U oder einem V.
Dass diese Frequenzen ab nächstem Jahr für Haustelefone gesperrt werden wurde seitens der Bundesnetzagentur übrigens bereits im Februar bekannt gegeben, doch weder Hersteller noch Verbraucherverbände erkannten die Auswirkungen dieser Änderung. Martin Bobrowski vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte: “Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert war. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da abläuft.”
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