BGH: Versorger müssen ihre Preiskalkulation nicht offenlegen
Gasversorger müssen auch in Zukunft ihre Preiskalkulationen nicht offenlegen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor. Die Versorger können demnach nicht verpflichtet werden, sich von ihren Kunden in die Bücher schauen zu lassen und ihre Preissetzung zu rechtfertigen. Die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses hat nach Ansicht der Richter einen höheren Stellenwert als die Belange der Verbraucher, die nach Ansicht von Juristen durch einen Wechsel zu einem anderen Anbieter überhöhten Preisen entgehen können. Kunden können aber weiterhin Einspruch gegen Gaspreiserhöhungen einlegen und bei Zugang der Rechnung zunächst nur den unbestrittenen Teil der Zahlung leisten. Nach Einschätzung von Brancheninsidern und Verbraucherportalen werden in den kommenden Monaten zahlreiche Versorger ihre Preise anheben. Experten rechnen mit einer durchschnittlichen Mehrbelastung der Haushalte um rund 8 Prozent.
Im Laufe des nächsten Jahres könnte sich die Situation allerdings deutlich entspannen. Der Gaspreis ist traditionell an den Preis für Rohöl gekoppelt, der wiederum in den vergangenen Monaten rund 60 Prozent gesunken ist und nach Einschätzung von Analysten auch weiterhin unter Druck stehen dürfte. Mit einiger zeitlicher Verzögerung könnten dann auch die Preise für Gas wieder zurückgehen. Ökonomen hatten die Entlastung der Haushalte durch sinkende Gaspreise im Jahr 2009 auf insgesamt rund 9 Mrd. Euro beziffert.
Nach Ansicht von Verbraucherschützen sind Gaskunden gut beraten, sich nach günstigen Anbietern umzusehen und ggf. zu einem anderen Versorger zu wechseln. Insbesondere in städtischen Wohnlagen steht in der Regel eine große Anzahl von Versorgern zur Verfügung. In ländlichen Regionen allerdings bieten oft nur wenige Versorger ihre Dienste an.
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