Vorfälligkeitsentschädigung oft zu hoch
Viele Banken stellen Kreditnehmern, die ihr Darlehen vorzeitig kündigen, dafür zu hohe Gebühren in Rechnung. Die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung errechnet sich aus der Differenz der Zinserträge, die der Bank bei vertragsgemäßer Beendigung des Darlehens zufließen und den Erträgen die die Bank mit dem vorzeitig zurückbezahlten Darlehen erzielen kann. Einer Untersuchung der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bremen zufolge aber kommen Banken dabei sehr häufig nicht zum korrekten Ergebnis.
Zum einen werden kostenlose Sondertilgungsmöglichkeiten, die Kunden laut Darlehensvertrag besitzen, oft nicht berücksichtigt. Zum anderen reduziert die Bank ihre Ertragseinbußen nicht um das durch die frühere Rückzahlung reduzierte Ausfallrisiko. Dies müsste sie aber tun, weil eine Anlage der Mittel beispielsweise in Staatsanleihen mit einem viel geringeren Rückzahlungsrisiko verbunden ist. Wer sich selbst nicht zutraut, die korrekte Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu ermitteln, kann bei Verbraucherzentralen Rat suchen. Diese erstellen eine individuelle Rechnung gegen eine Gebühr von rund 50 Euro. Das sich des lohnen kann, zeigt die Untersuchung: Von 200 unter die Lupe genommenen Bank-Rechnungen war mehr als die Hälfte falsch. Verbraucher sollten nach Ansicht von Experten bereits beim Abschluss eines Kreditvertrages Wert darauf legen, dass jederzeit die Möglichkeit zu kostenfreien Sondertilgungen besteht – dann entfällt der Ärger wenn der Kredit früher zurückbezahlt werden soll als geplant.
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