Noa Bank: Finanzaufsicht untersagt Kontoeröffnung

27. Juli 2010 - 21:43 Uhr


Die Noa Bank darf aufgrund eines Verbots durch die Bafin seit geraumer Zeit keine Tages- und Festgeldkonten mehr eröffnen. Bislang hatte das Institut die Einstellung der Kontoeröffnungen mit dem großen Kundenansturm begründet, der es unmöglich gemacht habe, alle angenommenen Einlagen in Form von Krediten an Unternehmen zu verleihen. Das Verbot der Bafin gründet sich den Angaben der Bank in ihrem Blog auf vier Punkte. Erstens hält die Finanzaufsicht es für möglich, dass der Verlust der Bank aus dem Jahr 2009 in Zukunft Probleme bereiten könnte. Die Noa Bank ist mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum an Eigenkapital ausgestattet. Zweitens hat die Bafin das Eigenkapital der Bank auf der Grundlage einer Sonderregelung neu bewertet – die Eigenkapitalquote der Noa Bank liegt damit unter 8 Prozent. Drittens wird von der Bafin bemängelt, dass die Nao Bank ihr Geschäftsmodell verändert habe. Viertens kritisieren die Bafin-Kontrolleure, dass die Bank Teil einer Gruppe ist, zu der noch andere Unternehmen gehören. Dies wirkt sich zusätzlich negativ auf die Bewertung des Eigenkapitals aus. Sie muss nun binnen kurzer Frist 2 Mio. Euro Eigenkapital aufnehmen.



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