Noa Bank: Kunden werden entschädigt

25. August 2010 - 18:13 Uhr


Die Kunden der Noa Bank werden von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) entschädigt. Die gesetzliche Einlagensicherung wird Guthaben bis 50.000 Euro pro Kunde zurückerstatten. Über 50.000 Euro hinausgehende Guthaben sind nicht geschützt, weil die Noa Bank keiner freiwilligen Einlagensicherung (wie dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken) angehört. Die Bafin hat am heutigen Tage den Entschädigungsfall offiziell festgestellt. Das ist die gesetzliche Grundlage für den Beginn der Arbeit der EdB. Diese wird betroffene Kunden nun anschreiben und darum ersuchen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Dies muss binnen eines Jahres ab heute erfolgen. Die Noa Bank war vor Kurzem von der Finanzaufsicht geschlossen worden, weil sie eine zu geringe Eigenkapitalausstattung aufwies, die drohende Verluste nicht abdecken konnte. Die Noa Bank war erst im vergangenen November an den Start gegangen und hatte durch hohe Zinsen ebenso auf sich aufmerksam gemacht wie mit dem Versprechen, dass Kunden selbst entscheiden könnten, was mit ihrem Geld geschieht.



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